DIBt-Zulassung für Verteiler nach (M)LAR 2005

Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat am 17.03.2009 mit Vergabe der ABZ-Nummer Z-86.2-25 mehreren, bereits zugelassenen E-30-Schränken nun auch die Zulassung als Verteiler gem. (M)LAR 2005 erteilt.
Damit ist die INOTEC Sicherheitstechnik GmbH das 2. Unternehmen, das E-30-Schränke inkl. eingebauter Elektronik als geprüfte und zugelassene Verteiler für Sicherheitsbeleuchtung anbieten darf.
Mehr Informationen erhalten Sie von den zuständigen Vertriebsingenieuren.
Download Zulassungsbescheinigung (2.5MB)

Klarstellung zum Thema "Funktionserhalt von Verteilern im Brandfall nach (M)LAR 2005"

In allen Bundesländern, mit Ausnahme von Nordrhein-Westfalen, ist mittlerweile die (Muster)-Leitungsanlagen-Richtline ((M)LAR) von 2005 als Teil der Landesbauordnungen rechtsverbindlich eingeführt und somit umzusetzen (Stand: März 2009).

Darin wird für Verteiler der Sicherheitsbeleuchtung unter bestimmten Umständen ein Funktionserhalt von 30 Minuten im Brandfall gefordert. Diese Verteiler "…müssen durch Gehäuse abgetrennt werden, für die durch einen bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis die Funktion der elektrotechnischen Einbauten des Verteilers im Brandfall für die notwendige Dauer des Funktionserhaltes nachgewiesen ist ...".

Leider wird durch zahlreiche Anbieter aus dem Bereich der Not- und Sicherheitsbeleuchtung in Ausschreibungen und Produktunterlagen der Eindruck vermittelt, für deren E-30-Schränke bestehe der bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweis nach (M)LAR 2005.
Der Nachweis wird üblicherweise durch das "Deutsche Institut für Bautechnik" (DIBt) in Berlin als zuständige Behörde mit der Vergabe einer bauaufsichtlichen Zulassungsnummer (Z-Nummer) dokumentiert. Da diese Zulassung, Stand März 2009, nur 2 Unternehmen, darunter die INOTEC Sicherheitstechnik GmbH, haben, ist dieser Eindruck nachweislich falsch. 

Wichtig ist also, was in dem bauaufsichtlichen Zulassungsdokument des DIBt steht:
Es muss dort unter "Zulassungsgegenstand" stehen: "Elektroverteiler für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen mit einem Funktionserhalt von 30 Minuten im Brandfall."
Wenn dort steht: "Brandschutzgehäuse mit einer Feuerwiderstandsdauer von min. 30 Minuten …", so handelt es sich nicht um einen zugelassenen Verteiler gemäß (M)LAR 2005. 

Wie erkennt man den Unterschied anhand der Zulassungsnummer?
Z-86.1… = zugelassene Brandschutzgehäuse mit Feuerwiderstandsdauer, geprüft     
                   ohne elektrische Einbauten 
Z-86.2… = zugelassene Elektroverteiler mit 30 Minuten Funktionserhalt, geprüft
                   mit elektrischen Einbauten nach (M)LAR 2005

D.E.R. Fluchtwegleitsystem in der Oper Wuppertal

Nach Abschluss umfangreicher Renovierungs- und Brandschutzmaßnahmen fand am 09.01.2009 die Generalprobe zur Wiedereröffnung der Oper Wuppertal statt.
In Anwesenheit des WDR Fernsehens wurde ein Evakuierungsversuch mit Theaternebel unter Einsatz des von INOTEC entwickelten, dynamischen D.E.R. Fluchtwegleitsystems durchgeführt.
Auch hier konnte das innovative und mit dem deutschen Brandschutzpreis ausgezeichnete System besonders die anwesende Feuerwehr konzeptionell überzeugen und dazu beitragen, die ca. 600 ahnungslosen Gäste in nur 4 Minuten sicher aus dem Gebäude zu leiten und so die geforderte Evakuierungszeit weit zu unterschreiten.

Mehr Informationen zum D.E.R.-System erhalten Sie von den zuständigen Vertriebsingenieuren.

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