INOTEC Herstellergarantie

Die "INOTEC Sicherheitstechnik GmbH, Am Buschgarten 17, 59469 Ense" gewährt ab dem 01.04.2024 die folgende Herstellergarantie für Produkte der Marke „INOTEC“.

Wir garantieren Ihnen gegenüber hiermit gemäß den nachfolgenden Bedingungen, dass die von uns an Sie in neuwertigem Zustand und in Originalverpackung gelieferten Produkte, welche mit der Marke „INOTEC“ gekennzeichnet sind, bei bestimmungsgemäßem Gebrauch frei von Herstellungs- und Materialfehlern sind. Ansprüche aus dieser Garantie sind ausschließlich über den direkten Vertragspartner uns gegenüber geltend zu machen.

1. Vertragspartner, Produkte

1.1. Der Garantievertrag kommt zustande zwischen der INOTEC Sicherheitstechnik GmbH und dem Vertragspartner des Kaufvertrages.

1.2. Von der Garantie umfasst sind ausschließlich Produkte mit der Kennzeichnung „INOTEC“ der INOTEC Sicherheitstechnik GmbH.

1.3. Für diese Garantie gelten ausschließlich die hier geregelten Bedingungen.

1.4. Ansprüche aus Sachmängelhaftung, wie sie den allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt sind, werden durch diese Garantie nicht berührt.

1.5. Die Garantie gilt für Kaufverträge mit Vertragspartnern aus der Europäischen Union, Großbritanien, Schweiz und Norwegen.

1.6. Es handelt sich um eine Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie iSd § 443 BGB.

2. Grundlagen der gewährten Garantie

2.1. Garantiefall

Von der Garantie umfasst sind Herstellungs- und/oder Materialfehler einzelner Bauteile über das gesamte Produkt, die innerhalb der Garantiefrist (Ziffer 5) auftreten und innerhalb der Frist der Ziffer 4 geltend gemacht werden.

 

2.2. Garantievoraussetzung:

2.2.1. Die Verwendung der Produkte erfolgt in Übereinstimmung mit den angegebenen Produkt- und Verwendungsspezifikationen (insbesondere Datenblatt, Produktdatenblatt, Typenschild und dergleichen). Die Produkte müssen nach den gesetzlichen Vorschriften sowie den anerkannten technischen Regeln und Normen eingebaut werden. Die Installation muss fachgerecht erfolgen und gemäß der dem Produkt beiliegenden Montageanleitung in Betrieb genommen werden.

2.2.2. Die Wartungs- und Reparaturmaßnahmen an den Produkten wurden ausschließlich nach den Angaben des Herstellers durchgeführt.

2.2.3. Dienstleistungen wie Software-Updates oder zusätzliche Funktionen wurden ausschließlich vom Hersteller oder einem vom Hersteller benannten Dritten erbracht.

2.2.4. Die zulässigen Grenzwerte für Temperaturen und Spannungen gemäß den jeweils angegebenen technischen oder produktspezifischen Normen wurden nicht unter- bzw. überschritten.

2.2.5. Das Produkt ist keinen mechanischen und/oder chemischen Belastungen ausgesetzt, für die es nicht vorgesehen ist.

 

2.3. Von der Garantie ausgeschlossen sind

2.3.1. Mängel und/oder Schäden, die von Kunden selbst oder eigenmächtig durch Dritte herbeigeführt wurden.

2.3.2. Mängel und/oder Schäden, die durch Unfall (plötzlich unvorhersehbares Ereignis) entstanden sind.

2.3.3. Mängel und/oder Schäden, die unter die Gewährleistung des Händlers oder einer dritten Person fallen.

2.3.4. Mängel und/oder Schäden, die durch Missachtung der Bedienungs- oder Montageanleitung oder sonstige unsachgemäße Installation oder Reparaturversuche herbeigeführt wurden.

2.3.5. Schäden, die auf ein sonstiges grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Kunden zurückzuführen sind. Ebenso bei unsachgemäßer Lagerung der Produkte.

2.3.6. Kosten, Mängel und/oder Schäden, wenn kein Defekt am Produkt festgestellt werden kann.

2.3.7. Mängel und/oder Schäden, die nicht die Funktion des Produktes beeinträchtigen (Kratzer, Dellen, Beulen, Lackierung usw.) und Oberflächenschäden auf weniger als 5% der Gesamtfläche des Produktes und durch den Alterungsprozess bedingte Verfärbungen und Versprödungen von Kunststoffteilen.

2.3.8. Mängel und/oder Schäden, die durch Feuer, Blitzschlag, Explosion, Sturm oder Überflutung entstehen.

2.3.9. Mängel und/oder Schäden aufgrund höherer Gewalt, Naturereignisse, Kernenergie, Kriegsereignisse jeder Art, Bürgerkriege oder inneren Unruhen.

2.3.10. Schäden, die durch Diebstahl oder versuchten Diebstahl verursacht wurden.

2.3.11. Schäden, die durch Nutzungsausfall des schadhaften Produktes entstehen, sowie Folgeschäden jeglicher Art.

2.3.12. Schäden an Gegenständen- und Verbrauchsmaterialien, die regelmäßig ersetzt werden müssen; Dazu gehören z.B. Batterien, Akkus, Festplatten, Computer und Server, die Festplatten oder mechanische Verschleißteile enthalten etc. Ein Lichtstromrückgang der LED-Module von 0,4%/1.000h und ein Ausfall innerhalb der Nennausfallrate von 0,2%/1.000h stellt ebenfalls kein Schadenereignis im Sinne dieser Garantie dar, weil es sich hierbei um den üblichen Verbrauch handelt. Der Lichtstrom und die Leistung unterliegen bei neuen LED-Modulen einer Toleranz von +/- 10%.

2.3.13. Schäden an zusätzlich separat erworbenen Gegenständen oder digitalen Anwendungsprogrammen zur Nutzung des Produktes, z.B. Akkus, Software etc.

2.3.14. Schäden an Brandschutzelementen, die zum System des Produktes gehören.

2.3.15. Schäden an nachträglich erworbenem Zubehör.

2.3.16. Mängel und/oder Schäden, die durch Versicherungsverträge gedeckt sind.

2.3.17. Kosten, die für die Entsorgung des mangelhaften Produktes anfallen.

2.3.18. Mängel und/oder Schäden, die durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch der Produkte nach Maßgabe der jeweiligen Produkt- und Anwendungsspezifikationen entstehen.

2.3.19. Mängel und/oder Schäden, die durch Überschreiten der Grenzwerte für Umgebungstemperatur sowie Netzspannung entstehen.

2.3.20. Mängel und/oder Schäden, die durch nachträgliche Produktmodifikationen (z.B. Austausch von EVGs etc.) entstehen.

2.3.21. Verwendung von nicht freigegebenen Ersatzteilen, wie zum Beispiel Retrofit-Lampen.

2.3.22. Mittelbare Schäden, insbesondere Betriebsausfallschäden, entgangener Gewinn, Kosten für Software-Updates, vergebliche Aufwendungen etc.

2.3.23. Produkte, bei denen die in der Montageanweisung angegebenen Wartungsanweisungen nicht eingehalten worden sind. Leuchtmittel sind nach Lebensdauerende unverzüglich zu tauschen.

2.3.24. Schäden, die aufgrund von extremen Umgebungsbedingungen entstanden sind, ohne dass vorher die INOTEC Sicherheitstechnik GmbH die schriftliche Zustimmung zum Einsatz der Produkte gegeben hat.

2.3.25. Alle im Zusammenhang mit der Mängelbehebung (Garantieerfüllung) entstehenden Nebenkosten, wie z.B. für den Ein- und Ausbau, den Transport des defekten und reparierten oder neuen Produktes, Entsorgung, Reise und Umschlagzeit, Hebezeuge, Gerüste. Diese Kosten trägt der Käufer.

2.3.26. Elektronische Komponenten, Produkte und Leuchten, welche die INOTEC Sicherheitstechnik GmbH als Handelswaren unter Fremdetiketten verkauft (z.B. Touchpanels, Drucker und Computer), sowie Leuchten anderer Hersteller.

2.3.27. Schäden, die auf Softwarefehler, Bugs, Viren oder dergleichen zurückzuführen sind.

2.3.28. Mängel und/oder Schäden, aufgrund von Konstruktionen, Spezifikationen oder Anweisungen, die vom Kunden und anderen Dritten zur Verfügung gestellt werden.

2.3.29. Die Farbtoleranz von LED-Modulen.

2.3.30. Dienstleistungen wie z.B. Inbetriebnahmen oder Wartungen.

3. Garantie-Leistungsumfang

3.1. Die Garantie wird in der Form geleistet, dass nach unserer Entscheidung das Produkt oder die fehlerhaften Bestandteile hiervon an einem unserer Standorte repariert oder durch gleiche bzw. gleichwertige Ersatzprodukte ersetzt werden. Nach unserer Wahl nehmen wir auch das Produkt gegen Erstattung des Kaufpreises abzüglich Wertminderung zurück. Bei Ersatz ist eine Abweichung vom ursprünglichen Produkt auf Grund technischen Fortschritts sowie eine vertretbare, geringe Abweichung hinsichtlich Designs und Eigenschaften vorbehalten. Als Ersatzteile können neue oder wiederverwendete Materialien (voll funktionsfähig und geprüft) eingesetzt werden. Auf die Ersatzprodukte bzw.-teile wird für die restliche Zeit des Garantiezeitraumes eine Garantie nach diesen Bedingungen übernommen.

3.2. In jedem Garantiefall ist die Haftung begrenzt bis zu einem Betrag in Höhe von pauschal 50.000,00€. Vermögensschäden werden nicht ersetzt.

4. Voraussetzungen für die Abwicklung der Garantieleistungen

4.1. Die Abwicklung der Leistungen aus dem Garantievertrag übernimmt die INOTEC Sicherheitstechnik GmbH.

4.2. Der Vertragspartner hat den Mangel und/oder Schaden der INOTEC Sicherheitstechnik GmbH schriftlich zu melden. Die Meldung hat zu erfolgen binnen einer Frist von einem Monat ab Auftreten des Mangels und/oder Schadens. Bei der Schadensmeldung ist gleichzeitig der Lieferschein oder die Rechnung, aus dem sich die Lieferung des mangelhaften Produktes der INOTEC Sicherheitstechnik GmbH ergibt, beizufügen und die folgenden Informationen anzugeben:

  • Anzahl oder Prozentsatz der Schäden
  • Installationsdatum
  • Details zur Anwendung, Standort, Brennstunden und Schaltzyklen

4.3. Für den Fall, dass der Mangel und/oder Schaden nicht rechtzeitig gem. vorstehender Ziffer geltend gemacht wird, verfallen die Ansprüche aus der Garantie.

4.4. Der Vertragspartner hat den Weisungen der INOTEC Sicherheitstechnik GmbH zu folgen und sich zu bemühen, den Schaden so gering wie möglich zu halten.

4.5. Die INOTEC Sicherheitstechnik GmbH wird das Produkt auf die Mangelhaftigkeit prüfen. Sofern kein Mangel festgestellt werden kann, gilt Ziffer 2.3.6. Der Vertragspartner ist in diesem Fall verpflichtet, der INOTEC Sicherheitstechnik GmbH die Kosten des Prüfungsverfahrens zu erstatten.

 

5. Beginn und Ende der Garantie

5.1. Der Garantieschutz beginnt mit der Ablieferung des Produktes beim Vertragspartner (es gilt das Datum des Lieferscheines).

5.2. Der Garantieschutz endet wie folgt:
Für Produkte der INOTEC Sicherheitstechnik GmbH, die ausschließlich mit der Marke „INOTEC“ versehen sind, endet der Garantieschutz 5 Jahre nach Ablieferung; Es gilt das Datum des Lieferscheins bzw. max. 66 Monate nach Herstellungsdatum (siehe Typenschild) oder, wenn der Mangel und/oder der Schaden nicht innerhalb von einem Monat nach seinem Auftreten geltend gemacht wurde.

6. Betrug

AlleAnsprüche aus diesem Vertrag sind ausgeschlossen, wenn arglistig oder in betrügerischer Absicht vom Vertragspartner Erklärungen abgegeben, Mängel oder Schäden verursacht werden.

7. Übertragung

7.1. Wird das Produkt von dem Vertragspartner der INOTEC Sicherheitstechnik GmbH veräußert, wird der Schutz aus dieser Garantie anstelle des Vertragspartners dem Erwerber des Produktes für die Dauer seines Eigentums, höchstens bis zum in Ziffer 5 definierten Zeitraum gewährt. Der Garantieschutz beginnt ungeachtet dessen gem. Ziffer 5.1 mit Auslieferung des Produktes beim Vertragspartner.

8. Vertragsänderungen

Änderungen des Vertrages bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Bestätigung durch die INOTEC Sicherheitstechnik GmbH. Mündliche Zusagen und Nebenabreden jeder Art bestehen nicht und sind jedenfalls ungültig.

9. Schlussbestimmungen

9.1. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden werden durch diese Garantiebedingungen nicht ausgeschlossen, eingeschränkt oder verändert.

9.2. Für diesen Vertrag gilt das deutsche Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG).

9.3. Die englische Fassung dieser Herstellergarantie dient nur zu Informationszwecken. Im Falle von Widersprüchen zwischen der englischen und der deutschen Version hat die deutsche Version Vorrang und gilt als rechtsverbindlich. Wird auf gesetzliche Bestimmungen verwiesen, so wird auf das für das Vertragsverhältnis anwendbare deutsche Recht verwiesen.

9.4 Soweit hier nichts Abweichendes bestimmt ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

9.5. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Arnsberg, Deutschland.