SN 8500

Leistungsoptimierte Ausleuchtung großer Flächen

Downlight für erhöhte Beleuchtungsanforderungen. Zur Ausleuchtung von Arbeitsstätten mit besonderer Gefährdung, Schwimmbädern oder Sportstätten. Robustes, chlorbeständiges Gehäuse aus Aluminiumdruckguss mit optionaler seitlicher Kabelverschraubung.
 

  • Gehäuse mit hoher Schutzart

  • Robuste Ausführung

  • vielseitig einsetzbar

Für hohe Anforderungen konzipiert

Das robuste pulverbeschichtete Aluminiumdruckgussgehäuse der SN 8500 ist bestens für den Einsatz in der Industrie geeignet. Durch die hohe Schutzart IP65 ist die Leuchte gegen das Eindringen von Wasser und Staub geschützt.    

Das Gehäuse bietet neben den Kabeleinführungen von hinten zusätzlich die Möglichkeit, Kabelverschraubungen seitlich in das Gehäuse einzubringen. Dazu können an drei Seiten jeweils zwei vorgeprägte Öffnungen einfach ausgeschlagen werden.

Optional erhältliches Zubehör ermöglicht eine flexible Montage der Leuchte. Die SN 8500 lässt sich an Ketten abhängen, mit einem arretierbaren Wandbügel an der Wand montieren oder mit einem Einbaurahmen in der Decke einbauen.

Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung

Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung stellen hohe Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung. In Notfallsituationen ist eine zuverlässige und ausreichend helle Ausleuchtung entscheidend, um Risiken zu minimieren und sichere Arbeitsabläufe zu gewährleisten. Aufgrund der erhöhten Unfallgefahr fordert die EN 1838 ein erhöhtes Beleuchtungsniveau für diese Bereiche.

Auch im Notbetrieb muss ausreichend Licht zur Verfügung stehen, damit gefährliche Tätigkeiten kontrolliert beendet werden können. Die Beleuchtungsstärke hat dabei mindestens 10 % der erforderlichen Arbeitsbeleuchtung zu betragen und darf an keiner Stelle unter 15 lx fallen. So bleiben Orientierung und Handlungssicherheit auch bei Stromausfall gewährleistet.

Normgerechte Sicherheits­beleuchtung für Sportstätten

Sportstätten stellen besondere Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung, da im Notfall ein erhöhtes Gefährdungspotenzial für Sportler und Zuschauer besteht. Eine zuverlässige Ausleuchtung ist entscheidend, um Panik und Unfälle zu vermeiden. Die Norm EN 12193 fordert daher eine Sicherheitsbeleuchtung, die eine sichere Beendigung der sportlichen Aktivität ermöglicht. Abhängig von der jeweiligen Sportart muss hierfür eine ausreichende Beleuchtungsstärke über einen Zeitraum von 30 bis 120 Sekunden bereitgestellt werden.

Die erforderlichen Beleuchtungswerte orientieren sich zudem am Wettkampfniveau und der Nutzung der Sportstätte und werden über verschiedene Beleuchtungsklassen definiert, um sowohl den sportlichen Betrieb als auch die Sicherheit optimal zu gewährleisten.

Lichttechnische Anforderungen in Schwimmbädern

Schwimmbäder stellen aufgrund ihrer Nutzung und Umgebung besondere lichttechnische Anforderungen. Neben einer gleichmäßigen Ausleuchtung steht vor allem die Sicherheit von Badegästen und Personal im Fokus. Bei Unfallgefahr durch den Ausfall der Allgemeinbeleuchtung fordert die DGUV 107-001 „Betreiben von Bädern“ eine durch die Sicherheitsbeleuchtung bereitgestellte Beleuchtungsstärke von einem Prozent der Allgemeinbeleuchtung, jedoch mindestens 15 Lux.

Eine normgerechte Sicherheitsbeleuchtung gewährleistet damit auch bei Stromausfall ausreichende Sicht und Orientierung und trägt entscheidend dazu bei, Gefahren zu minimieren und sichere Abläufe jederzeit zu unterstützen.