RICHTLINIE für die Beschaffung - Verhaltenskodex für unsere Lieferanten

Die INOTEC Sicherheitstechnik GmbH berücksichtigt bei ihren Beschaffungsentscheidungen ökologische, soziale und ethische Aspekte. Wir erwarten von unseren Lieferanten die Einhaltung der in diesem Verhaltenskodex beschriebenen Anforderungen und wirken gemeinsam mit ihnen auf eine verantwortungsvolle Lieferkette hin.

Unser Ziel ist es, diese Anforderungen zu einer verlässlichen Grundlage der Zusammenarbeit zu machen. Wir erwarten von unseren Lieferanten und – soweit für sie angemessen und möglich – von deren Zulieferern, die geltenden Gesetze einzuhalten sowie international anerkannte Standards zu Menschenrechten, Arbeitsbedingungen, Umweltschutz und verantwortungsvoller Unternehmensführung zu berücksichtigen.

Bei der Auswahl und Beurteilung neuer und bestehender Lieferbeziehungen berücksichtigen wir insbesondere den Schutz der Umwelt, die Achtung der Menschenrechte sowie die Einhaltung von Arbeits-, Sozial-, Antidiskriminierungs- und Antikorruptionsanforderungen.

1. Menschenrechte und Arbeitsbedingungen

1.1 Menschenrechte

Sie unterstützen die Einhaltung der international anerkannten Menschenrechte.

1.2 Kinderarbeit und Zwangsarbeit

Sie lehnen jede Form von Zwangsarbeit, erzwungener Arbeit oder Kinderarbeit ab. In Ihrem Unternehmen sind keine Mitarbeiter beschäftigt, die das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung oder das Alter, bis zu dem in dem jeweiligen Land Schulpflicht besteht, noch nicht erreicht haben. Hierbei gilt jeweils das höhere Alter.

1.3 Diskriminierung und Chancengleichheit

Ihr Unternehmen benachteiligt oder bevorzugt niemanden aufgrund einer Behinderung, des Alters, der ethischen Herkunft, der Rasse, der Religion, der Hautfarbe, der sexuellen Identität, des Geschlechts, des Zivilstandes oder sonstiger Eigenschaften. Jegliche Form von Diskriminierung wird in Ihrem Unternehmen nicht geduldet. Sexuelle Belästigungen und Beleidigungen sowie aggressive Bemerkungen gegenüber anderen Personen werden nicht toleriert.

1.4 Konfliktmineralien

Sie stellen sicher, dass keine Produkte an INOTEC geliefert werden, die Metalle enthalten, deren Ausgangsmineralien bzw. Derivate aus einer Konfliktregion stammen, wo sie direkt oder indirekt zur Finanzierung oder Unterstützung bewaffneter Gruppierungen beitragen oder Menschenrechtsverletzungen verursachen oder begünstigen.

1.5 Arbeitszeit, Entlohnung und Tarifverhandlungen

Sie verpflichten sich dazu, die jeweils gültigen nationalen Gesetze und Bestimmungen hinsichtlich Arbeitszeit, Gehalt und sonstigen Vergütungen einzuhalten.

1.6 Vereinigungsfreiheit

Sie gewährleisten Ihren Mitarbeitern sich friedlich im rechtlichen Rahmen zusammenzuschließen, ohne dass mit Strafen o.ä. gedroht wird.

1.7 Recht auf Weiterbildung

Sie unterstützen eine Lernkultur, in der stetig neues Wissen vermittelt wird und ermöglichen Ihren Mitarbeitern eine fortlaufende Weiterbildung während ihrer beruflichen Laufbahn.

1.8 Land-, Wald- und Wasserrechte sowie Zwangsräumung

Sie erklären, sich an keiner widerrechtlichen Zwangsräumung und des widerrechtlichen Entzugs von Land, von Wäldern und Gewässern bei dem Erwerb, der Bebauung oder anderweitigen Nutzung von Land, Wäldern und Gewässern, deren Nutzung die Lebensgrundlagen einer Person sichert, zu beteiligen.

2. Arbeits- und Gesundheitsschutz

2.1 Grundlagen Arbeits- und Gesundheitsschutz

Sie gewährleisten die Einhaltung aller geltenden gesundheits- und arbeitsschutzrelevanten Vorgaben.

2.2 Einsatz privater oder öffentlicher Sicherheitskräfte

Sie verpflichten sich, eine sichere Arbeitsumgebung für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schaffen und Ihr Eigentum sowie das Ihrer Kunden zu schützen. Dieses Ziel kann, sofern erforderlich, durch den Einsatz von Sicherheitskräften an Ihre relevanten Standorten erreicht werden. Der Einsatz von Gewalt und Waffen erfolgt nur in Ausnahmefällen und unter Berücksichtigung aller relevanten gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen.

3. Unternehmensethik

3.1 Korruption und Bestechung

Sie verbieten jegliche Art der Korruption, Untreue und Unterschlagung. In Ihrem Unternehmen ist untersagt, andere im Geschäftsverkehr unrechtmäßig zu beeinflussen.

3.2 Fairer Wettbewerb

Sie dulden keinerlei Handlungen, Vereinbarungen oder Übereinkünfte, die auf jegliche Art und Weise den Wettbewerb einschränken.

3.3 Datenschutz

Sie sind verantwortlich für den Datenschutz und die Sicherheit aller persönlichen Informationen, die Ihr Unternehmen erfasst, speichert, bearbeitet, überträgt, teilt oder entsorgt. Dabei hält das Unternehmen alle geltenden Gesetze bezüglich Datenschutz und Privatsphäre ein.

3.4 Verschwiegenheitspflicht

Während der Dauer des Geschäftsverhältnisses sowie nach dessen Beendigung sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie vertrauliche Informationen geheim zu halten.

3.5 Schutz geistigen Eigentums

Rechte an geistigem Eigentum sind zu respektieren; Technologie- und Know-how-Transfer haben so zu erfolgen, dass die geistigen Eigentumsrechte und die Kundeninformationen geschützt sind. Vertrauliche Informationen und Geschäftsunterlagen müssen vor dem Einblick Dritter und nicht beteiligter Mitarbeiter in geeigneter Weise geschützt werden.

4. Tierschutz

Sie achten auf das Wohlergehen von Tieren und sorgen für eine humane Behandlung im Einklang mit den fünf Freiheiten von Tieren, die von der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) formuliert worden sind: Freiheit von Hunger, Durst und Unterernährung; Freiheit von Angst und Bedrängnis; Freiheit von körperlichen und thermischen Unannehmlichkeiten; Freiheit von Schmerzen, Verletzungen und Krankheiten; und Freiheit normale Verhaltensmuster zu zeigen.

5. Umweltschutz

5.1 Umgang mit Ressourcen

Sie halten die für ihre Geschäftstätigkeit geltenden Umweltvorschriften ein. Sie berücksichtigen bei Entwicklung, Herstellung, Transport, Verwendung und Entsorgung ihrer Produkte und Leistungen die Vermeidung und Verringerung nachteiliger Umweltauswirkungen.

Natürliche Ressourcen, insbesondere Energie, Wasser und Materialien, sind effizient und verantwortungsvoll einzusetzen. Abfälle sind nach Möglichkeit zu vermeiden, zu reduzieren, wiederzuverwenden oder einer ordnungsgemäßen Verwertung beziehungsweise Entsorgung zuzuführen.

5.2 Umgang mit Energieverbrauch und Luftemission

Sie erfassen und bewerten, soweit für ihre Tätigkeit relevant, Energieverbräuche sowie wesentliche Emissionen in Luft, Wasser und Boden. Sie treffen angemessene Maßnahmen, um vermeidbare Emissionen, Abfallmengen und den Energieverbrauch zu verringern sowie geltende Grenzwerte einzuhalten.

Beim Einsatz von Technologien und Verfahren berücksichtigen Sie Energie- und Ressourceneffizienz sowie die Vermeidung nachteiliger Umweltauswirkungen, soweit dies technisch möglich und wirtschaftlich angemessen ist.

6. Ökologische Verantwortung

6.1 Artenvielfalt, Landnutzung und Entwaldung

Sie beachten die geltenden Anforderungen zum Schutz von Biodiversität, Land, Wäldern und Gewässern. Soweit für ihre Geschäftstätigkeit und Lieferkette relevant, identifizieren und bewerten sie wesentliche Risiken für Biodiversität, Entwaldung und Landnutzungsrechte und ergreifen angemessene Präventions- oder Abhilfemaßnahmen.

6.2 Klimaschutz und Energieeffizienz

Sie bemühen sich, energiebedingte Treibhausgasemissionen durch geeignete Maßnahmen zu verringern. Hierzu gehören – soweit technisch möglich und wirtschaftlich angemessen – eine fortlaufende Verbesserung der Energieeffizienz sowie die Prüfung des Einsatzes erneuerbarer Energien.

6.3 Schutz von Boden und Gewässern

Sie treffen geeignete Maßnahmen, um Boden- und Gewässerverunreinigungen zu vermeiden oder auf das unvermeidbare Maß zu begrenzen. Gefährliche Stoffe sind entsprechend den geltenden Vorschriften zu lagern, zu verwenden, zu transportieren und zu entsorgen.

6.4 Nachhaltige Ressourcenbewirtschaftung

Sie wirken darauf hin, den Verbrauch natürlicher Ressourcen, insbesondere von Energie, Wasser und Materialien, kontinuierlich zu optimieren und Abfälle zu reduzieren.

7. Umsetzung der Anforderungen

7.1 Erwartung an Lieferanten und Lieferkette

Sie verpflichten sich, die Anforderungen dieses Verhaltenskodex in ihrem eigenen Geschäftsbereich angemessen umzusetzen. Soweit dies aufgrund ihrer Tätigkeit, ihrer Einflussmöglichkeiten und des jeweiligen Risikos angemessen ist, wirken Sie darauf hin, dass auch ihre unmittelbaren Lieferanten vergleichbare Anforderungen beachten.

Sie identifizieren und bewerten Risiken im Hinblick auf Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, Umwelt, Integrität und verantwortungsvolle Unternehmensführung risikoorientiert. Bei festgestellten oder drohenden Verstößen treffen Sie angemessene Präventions- und Abhilfemaßnahmen.

7.2 Information und Mitwirkung

Auf begründete Anfrage stellen Sie INOTEC die zur Beurteilung der Einhaltung dieses Verhaltenskodex erforderlichen Informationen und Nachweise in angemessenem Umfang zur Verfügung. Dies kann insbesondere Selbstauskünfte, Richtlinien, Zertifikate, Nachweise über Maßnahmen oder Informationen zu relevanten Teilen Ihrer Lieferkette umfassen.

Bei einem konkreten Verdacht auf einen schwerwiegenden Verstoß oder bei erhöhten Risiken informieren Sie INOTEC unverzüglich, soweit rechtlich zulässig, über die wesentlichen Umstände und die von Ihnen eingeleiteten Maßnahmen.

7.3 Bewertungen und Audits

INOTEC ist berechtigt, die Einhaltung dieses Verhaltenskodex risikoorientiert durch geeignete Bewertungen zu überprüfen. Soweit erforderlich, kann INOTEC nach rechtzeitiger Ankündigung und unter angemessener Berücksichtigung Ihrer berechtigten Interessen Audits selbst oder durch beauftragte Dritte durchführen lassen.

Audits erfolgen während üblicher Geschäftszeiten und unter Beachtung angemessener Vertraulichkeits-, Sicherheits- und Datenschutzanforderungen.

7.4 Abhilfe bei Verstößen

Stellt INOTEC einen Verstoß gegen diesen Verhaltenskodex fest oder bestehen konkrete Anhaltspunkte hierfür, wird der Lieferant INOTEC bei der Aufklärung unterstützen und unverzüglich angemessene Maßnahmen zur Beendigung, Vermeidung oder Verringerung des Verstoßes ergreifen.

Soweit erforderlich, legt der Lieferant INOTEC innerhalb einer angemessenen Frist einen Abhilfeplan vor. Dieser soll insbesondere die vorgesehenen Maßnahmen, Verantwortlichkeiten und einen realistischen Zeitplan enthalten. INOTEC berücksichtigt bei der Festlegung der Anforderungen Art, Schwere und Umfang des Verstoßes sowie die Einflussmöglichkeiten des Lieferanten.

7.5 Maßnahmen bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen

Bei schwerwiegenden, wiederholten oder nicht innerhalb einer angemessenen Frist behobenen Verstößen behält sich INOTEC vor, angemessene Maßnahmen in Bezug auf die Geschäftsbeziehung zu ergreifen. Diese können insbesondere die Aussetzung neuer Bestellungen, die Einschränkung des Lieferumfangs oder – als letztes Mittel – die Beendigung der Geschäftsbeziehung umfassen.