Normen und Gesetze

Auf dieser Seite wollen wir Ihnen einige Hilfestellungen liefern, um sich im Dschungel von Normen und Vorschriften rund um die Not- und Sicherheitsbeleuchtung zurecht zu finden.

Anhand einiger Leitthemen finden Sie hier Links zu aktuellen Anforderungen, Erklärungen zu geltenden Normen und weitere Informationen.

Da Normung einem stetigen Überarbeitungsprozess unterliegt, wird auch diese Seite regelmäßig aktualisiert, um Sie immer auf dem neuesten Stand zu halten!

Nach DIN VDE 0100-560 3.1. zählt Notbeleuchtung zu den elektrischen Anlagen für Sicherheitszwecke. Sie wird nach Ausfall der künstlichen Beleuchtung in einem Gebäude für eine definierte Zeit wirksam.

Als Stromquelle für Sicherheitszwecke können dabei batteriegestützte Systeme, Generatoren oder zweite Netzeinspeisungen genutzt werden. 

Bei den batteriegestützten Systemen wird zwischen Notleuchten mit Einzelbatterie und zentral versorgten Notleuchten unterschieden.

Notleuchten mit Einzelbatterieversorgung
Die Leuchte wird über einen Akku versorgt, welcher im oder in der Nähe (max. 1m) des Leuchtengehäuses verbaut ist. Alle notwendigen elektrotechnischen Einrichtungen wie Ladeteil, Prüf- und Überwachungseinrichtung, Steuereinheit und Netzerkennung sind in der Leuchte verbaut.

Notleuchten mit zentraler Batterieversorgung
Alle Notleuchten werden von einem zentralen Batteriesatz in der Nähe des Zentralbatteriesystems versorgt. Die elektrotechnischen Einrichtungen befinden sich innerhalb des Steuergerätes. Es wird bei zentral versorgten Systemen zwischen der Versorgung innerhalb eines Brandabschnittes bzw. einer brandabschnittsübergreifenden Versorgung unterschieden.

Schutzziel der Sicherheitsbeleuchtung ist

  • das gefahrlose Verlassen eines Gebäudes bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung zu gewährleisten.
  • das sichere Beenden potenziell gefährlicher Arbeitsabläufe,
  • das Auffinden von Brandbekämpfungs- und Sicherheitseinrichtungen (z.B. Erste-Hilfe-Stelle) zu ermöglichen.

Dazu gehört:

  • Die Kennzeichnung der Flucht- und Rettungswege,
  • die Beleuchtung der Flucht- und Rettungswege,
  • eine ausreichende Beleuchtung der Brandbekämpfungs- und/oder Meldeeinrichtungen entlang der Rettungswege und
  • das Ermöglichen von Rettungsmaßnahmen.

Rettungszeichenleuchten

  • weisen den Weg zum nächsten Notausgang
  • kennzeichnen einen Notausgang
  • kennzeichnen einen Sammelpunkt zu dem man im Notfall geleitet wird
  • müssen dauerhaft eingeschaltet sein (Außnahme: Arbeitsstätten)
  • Rettungszeichen müssen im Notfall immer erkennbar sein und dürfen deshalb nicht versperrt werden

Sicherheitsleuchten

  • werden für die Beleuchtung von Fluchtwegen, Treppen/Niveauänderungen und potentielle Gefahrenstellen eingesetzt
  • dienen zur Antipanikbeleuchtung
  • werden an Orten mit besonderer Gefährdung eingesetzt
  • beleuchten Erste-Hilfe-Einrichtungen sowie Brandbekämpfungs- und Meldeeinrichtungen

Leuchten zur Kennzeichnung von Sicherheitseinrichtungen

  • Ausleuchtung gem. EN 1838
  • beleuchten von Erste-Hilfe-Einrichtungen sowie Brandbekämpfungs- und Meldeeinrichtungen
  • Sicherheitskennzeichnung in Dauerlicht
  • Beleuchtung in Bereitschaftslicht

Die folgenden Links beinhalten die wichtigsten Gesetze, Vorschriften und Bedingungen rund um die Notwendigkeit einer Sicherheitsbeleuchtung:

Arbeitsschutzrecht

Arbeitsschutzgesetz

Arbeitsstättenverordnung

Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)

Musterbauordnung September 2020

Baurecht

BundeslandBauordnungAbkürzungStandLink

BW Baden-Württemberg

Landesbauordnung für Baden-Württemberg

LBO

01.03.2015

Link

BY Bayern

Bayerische Bauordnung

BayBO

17.11.2014

Link

BE Berlin

Bauordnung für Berlin

BauO Bln

29.06.2011

Link

BB Brandenburg

Brandenburgische Bauordnung

BbgBO

06.04.2010

Link

HB Bremen

Bremische Landesbauordnung

BremLBO

06.10.2009

Link

HH Hamburg

Hamburgische Bauordnung

HBauO

28.01.2014

Link

HE Hessen

Hessische Bauordnung

HBO

15.12.2011

Link

MV Mecklenburg-Vorpommern

Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern

LBauO M-V

20.05.2011

Link

NI Niedersachsen

Niedersächsische Bauordnung

NBauO

23.07.2014

Link

NRW Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung

BauO NRW

01.03.2000

Link

RP Rheinland-Pfalz

Landesbauordnung Rheinland-Pfalz

LBauO

09.03.2011

Link

SL Saarland

Landesbauordnung des Saarlandes

LBO

11.12.2012

Link

SN Sachsen

Sächsische Bauordnung

SächsBO

01.05.2014

Link

SA Sachsen-Anhalt

Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt

BauO LSA

10.09.2013

Link

SH Schleswig-Holstein

Landesbauordnung

LBO

22.01.2009

Link

TH Thüringen Thüringer

Bauordnung

ThürBO

13.03.2014

Link

Elektrotechnische Normen

  • EN 60598-1, 10/15
  • EN 60598-2.22, 06/15*
  • DIN EN 50171, 11/01
  • EN 50172, 01/05
  • DIN V VDE V 0108-100, 08/10
  • DIN EN 50272-2, 12/01
  • DIN VDE 0100-560, 10/13
  • DIN VDE 0100-710, 10/12

Bauaufsichtliche Richtlinien:

  • (M)LAR*, 03/00 + 11/05 + 02/15
  • EltBauVO*, 01/09 und älter

* Einführungsstand in dem relevanten Bundesland beachten
 

Lichttechnische Normen

  • EN 1838, 10/13
  • DIN 4844-1, 06/12
  • DIN 4844-2, 12/12
  • DIN ISO 3864-1, 06/12
  • DIN EN ISO 7010, 10/12

Arbeitsschutzrecht:

  • ASR A3.4/7, 07/17

Sonderrichtlinien/-normen:

  • Richtlinien für den Bäderbau, 5. Fassung 04/13
  • DINBN 12193 - Sportstättenbeleuchtung, 04/08
  • Betrieb von Bädern BGR/GUV-R 108, Fassung 06/09, Stand 06/11

Übersicht über die Anforderungen an die elektrische Anlage für Sicherheitsbeleuchtung gem. DIN V VDE V 0108 von 08/10 und DIN VDE 0100-560 von 10/13

Beispiele baulicher Anlagen für Menschenansammlungen

Beleuchtungsstärke, lx

Umschaltzeit, s max.

Nennbetriebsdauer, h

Rettungszeichenleuchte in Dauerbetrieb

Zentrales Stromversorgungs-
system (CPS)

Versammlungsstätten / -räume113XX
Ausstellungshallen113XX
Theater, Kinos113XX
Verkaufsstätten 113XX
Gaststätten113XX
Medizinisch genutzte Räume / Bereiche in Krankenhäusern / Arztpraxen / Behandlungszentren / -einrichtungen, Kur- / Pflege- /Therapiezentren / -einrichtungen etc.115 f)24 e)XX
Hotels, Gästehäuser, Beherbergungsstätten, Heime115 a)8 d)XX
Hochhäuser115 a)3 c)XX
Schulen115 a)3XX
Parkhäuser1151XX
Rettungswege in Arbeitsstätten11510X
Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung / Besonders gefährdete Bereiche≥150,5b)0X
Bühnen313XX
Flughäfen, Bahnhöfe113 g)XX

Beispiele baulicher Anlagen für Menschenansammlungen

Stromversorgungs­system mit Leistungs­begrenzung (LPS)

Einzelbatteriesystem

Stromerz.­aggregat ohne Unterbrechung (0s)

Stromerz.­aggregat kurze Unterbrechung (max. 0,5s)

Stromerz.­aggregat mittlere Unterbrechung (max. 15s)

Duales System/ separate Einspeisung

Versammlungsstätten / -räumeXXXX--
AusstellungshallenXXXX--
Theater, KinosXXXX--
Verkaufsstätten XXXX--
GaststättenXXXX  
Medizinisch genutzte Räume / Bereiche in Krankenhäusern / Arztpraxen / Behandlungszentren / -einrichtungen, Kur- / Pflege- /Therapiezentren / -einrichtungen etc.XXXXX-
Hotels, Gästehäuser, Beherbergungsstätten, HeimeXXXXX-
HochhäuserXXXXX-
SchulenXXXXX-
ParkhäuserXXXXX-
Rettungswege in ArbeitsstättenXXXXXX
Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung / Besonders gefährdete BereicheXXXX-X
BühnenXXXX--
Flughäfen, BahnhöfeXXXX--

Legende:
X zulässig
- nicht zulässig
0 nicht gefordert

a) Je nach Panikrisiko von 1s bis 15s und Gefährdungsbeurteilung.

b) Der Zeitraum der für Personen bestehenden Gefährdung.

c) Bei Wohnhäusern 8h, wenn nicht die Schaltung nach 4.4.8 ausgeführt wird.

d) Es genügen 3h, wenn Schaltung nach DIN V VDE V 0108-100 von 08/10, Pkt. 4.4.8.

e) Es genügen 3h, wenn die medizinischen Anforderungen und die Nutzung des medizinischen Bereichs beendet und das Gebäude in einer Zeit von 3h evakuiert werden kann.

f) Je nach Klassifikation des medizinisch genutzten Raumes ≤ 0,5s bis ≤ 15s (siehe DIN VDE 0100-710 von 10/12 Anhang B) 

g) Für oberirdische Bereiche von Bahnhöfen ist je nach Evakuierungskonzept auch 1h zulässig.

Art der BeleuchtungGeforderte Beleuchtungs­stärkeGleichmäßigkeit (Emin/Emax)Nennbetriebs­dauerVorhandensein von Emin (*1)
Sicherheits­beleuchtung für Rettungswege:1lx (*3) auf der Mittellinie des Rettungsweges1:40Mindestens 1 Stunde50% von E min innerhalb von 5s, 100% innerhalb 60s
Sicherheits­beleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung: 10 % der Allgemein­beleuchtung, mindestens 15lx (*3)1:10Die Nennbetriebs­dauer muß der Dauer entsprechen, während der eine Gefährdung für Menschen besteht (*2)Die geforderte Beleuchtungs­stärke muss dauernd vorhanden oder in 0,5s erreicht sein
Antipanik-Beleuchtung:Mindestens 0,5lx (*3) auf der freien Bodenfläche1:40Mindestens 1 Stunde50% von E min innerhalb von 5s 100% innerhalb 60s

(*1) in deutschen Arbeitsstätten gem. ASR A3.4/3 innerhalb von 15s.
(*2) Beurteilung ist Aufgabe des Betreibers. 
(*3) Messebene ≤ 2 cm über dem Boden, in deutschen Arbeitsstätten ≤ 20 cm.

Hervorzuhebende Stellen gem. EN 1838 von 10/13

*1 max. 2m Abstand in der Horizontalen

*2 vertikale Beleuchtungsstärke 5 lx

ZVEI-Merkblatt: Kennzeichnung der Fluchtrichtung

Land(M)LAR Stand 03/2000 eingeführt(M)LAR Stand 11/2005 eingeführt
Baden-Württemberg Nov 06
Bayern Jan 08
Brandenburg Dez 06
Bremen Jan 07
Hamburg Jan 07
Hessen Dez 06
Mecklenburg-Vorpommern Aug 06
Niedersachsen Feb 07
Nordrhein-WestfalenAug 01 (die 1600m² für Brandabschnitte gelten nicht) 
Rheinland Pfalz Nov 06
Saarland Apr 08
Sachsen Jun 06
Sachsen-Anhalt Feb 07
Schleswig-Holstein Mai 07
Thüringen Aug 07

 

Aktuellste (Muster)-Ri­chtlinie als PDF

Prüffristen nach DIN V VDE V 0108-100 und Muster-Prüfverordnung

Erstprüfungen

  • Messung der lichttechnischen Werte der Sicherheitsbeleuchtung nach DIN 5035-6 und EN 1838.
  • Erstprüfung nach DIN VDE 0100-600.
  • Prüfung der Be- und Entlüftung des Aufstellungsraumes für Batterien und zugehörige Einrichtungen nach EN 50272-2 (VDE 0510-2).

Tägliche Prüfung*

  • Anzeigen der zentralen Stromversorgungsanlage auf korrekte Funktion am Gerät, oder an einem gut einsehbaren Standort über ein Meldetableau oder Überwachungssystem.

Wöchentliche Prüfung *

  • Funktionsprüfung der Sicherheitsbeleuchtung unter Hinzuschaltung der Ersatzstromquelle (bei batteriegestützen Systemen) einschließlich Funktionsprüfung aller angeschlossenen Leuchten.
  • Bei Verwendung automatischer Prüfsysteme müssen diese EN 62034 (VDE 0711-400) entsprechen.

Monatliche Prüfung *

  • Zusätzlich zur wöchentlichen Prüfung muss bei Zentralbatterieanlagen der korrekte Betrieb der Überwachungseinrichtungen geprüft werden.
  • Für Generatorsätze sind die ISO 8528-12 und DIN 6280-13 zu beachten.

Jährliche Prüfung *

  • Die jährlichen Prüfungen dürfen nur manuell ausgelöst werden.
  • Neben den monatlichen Prüfungen müssen alle Leuchten der Sicherheitsbeleuchtung über ihre volle, notwendige Betriebsdauer geprüft werden.
  • Prüfung jeder Leuchte der Sicherheitsbeleuchtung auf Vorhandensein, Sauberkeit und richtige Funktion. 
  • Generatoren gem. Anforderungen nach ISO 8528-12 und DIN 6280-13.
  • Prüfung von Batterien und ihren Betriebsbedingungen nach EN 50272-2 (VDE 0510-2).
  • Überprüfung der Ladeeinrichtung.

Mindestens alle drei Jahre *

  • Messung der Beleuchtungsstärke der Sicherheitsbeleuchtung nach EN 1838. 
  • Wiederkehrende Prüfung der Sicherheitsbeleuchtung durch nach Bauordnungsrecht anerkannte Sachverständige. 

* Das Datum und die Ergebnisse der Prüfung müssen im Prüfbuch der Anlage dokumentiert sein.

Wer darf Prüfungen, Wartungen, Instandsetzungen durchführen?

  • Elektrotechnisch unterwiesene Person (euP) gem. DIN VDE 0105-100 von 10/15 und DIN VDE 1000-10 von 01/09
  • Elektrofachkraft gem. DIN VDE 0105-100 von 10/15 und DIN VDE 1000-10 von 01/09
  • Befähigte Person gem. BetrSichV von 02/15, Stand 03/17 und TRBS 1203 von 03/10, Stand 02/12
  • Prüfsachverständige gem MPrüfVO von 03/11 und DIN V VDE V 0108-100 von 08/10

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Positionspapier "Automatische Testsysteme", ZVEI

Download

DIN: 
Das Deutsche Institut für Normung e. V. (DIN) ist die bedeutendste nationale Normungsorganisation in der Bundesrepublik Deutschland.

Website: https://www.din.de

 

DKE: 
Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE, in Deutschland zuständige Organisation für die Erarbeitung von Standards, Normen und Sicherheitsbestimmungen in den Themenfeldern Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik.

Website: https://www.dke.de

https://www.dke.de/

 

ZVEI: 
Der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V. vertritt die wirtschafts-, technologie- und umweltpolitischen Interessen der mittelständisch geprägten deutschen Elektroindustrie.

Website: http://www.zvei.org/

 

BHE:
Der BHE Bundesverband Sicherheitstechnik e.V. ist der Fachverband für Unternehmen, die Produkte und Anlagen der vorbeugenden Sicherungstechnik herstellen, planen und/oder installieren und bietet eine Kommunikations- und Informationsplattform für Firmen dieser Branche.

Website: https://www.bhe.de/

 

licht.wissen: 
Die Schriftenreihe bündelt in mittlerweile 20 Titeln das ganze Wissen der Lichtbranche. In jeder Ausgabe von „licht.wissen“ finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis, Infos zu lichttechnischen Grundlagen und erfahren, welche Lampen und Leuchten sich für welche Anwendung am besten eignen. 

http://www.licht.de/de/service-info/publikationen-und-downloads/heftreihe-lichtwissen/

 

licht.forum: 
Weiterführende Schriften zu allgemeinen, aktuellen und praxisnahen Themen rund ums Licht. Herausgegeben von licht.de.

http://www.licht.de/de/service-info/publikationen-und-downloads/sonstige-lichtde-schriften/